Wir, das bedeutet etwa 35 aktive Blasmusikerinnen und -Musiker vom Kinder- / Teenager- bis zum Seniorenalter mit Spaß an einem gemeinsamen Hobby: DEM MUSIZIEREN!
Über Uns
Gerne verschönern wir auch Ihre Veranstaltung durch unsere Blasmusik. Unser Repertoire reicht von zünftigen Märschen und Polkas über Easy Listening bis hin zur Popmusik. Wir können So mindestens 2 – 3 Stunden musikalisch abwechslungsreich gestalten. Wir musizieren auch gerne auf Ihrer Veranstaltung. Fragen Sie uns einfach an
Musikalische Ausbildung
Ein Musikverein sucht natürlich immer Nachwuchs! Gefragt sind Musikinteressierte jeder Altersklasse. Interessenten sind immer herzlich willkommen. Gerne auch Kinder- & Jugendliche, die in der Schule in Bläserklassen musizieren. Einfach an die angegebenen Kontakte wenden. Aufnahmeantrag Jugendorchester
Termine
Februar 2019
März 2019
April 2019
Satzungsänderung 2019
Änderungen der Satzung des Musikvereins Argenthal vom 26.01.2017
In der Jahreshauptversammlung am 17.02.2019 sollen folgende Änderungen der Satzung beschlossen werden:
- 8 – Jahreshauptversammlung
Satz 2:
„Sie ist vom Vorstand öffentlich durch das amtliche Organ der Verbandsgemeinde Rheinböllen „Soonwaldnachrichten“ unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen einzuberufen.
wird genändert in:
„Sie ist vom Vorstand öffentlich durch das amtliche Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Simmern & Rheinböllen unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 5 Tagen einzuberufen.
- 16 (Neu) Datenschutzregelungen
- Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben, verarbeitet und genutzt.
- Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.
- Den Funktions- und Amtsträgern in den Organen des Vereins, allen ehrenamtlich und hauptamtlichen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Weitere Datenschutzregelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Verein sind in einer gesonderten Datenschutzordnung schriftlich niedergelegt. Diese Datenschutzverordnung kann vom Vorstand des Vereins beschlossen werden.